
Dieser Artikel steht derzeit nicht zur Verfügung!
- Artikel-Nr.: 2180055
Diese Belehrung gilt für Personen, die folgende Tätigkeiten ausführen müssen:... mehr
Produktinformationen "Belehrung gemäß § 43 IfSG mit Landkreis Emsland"
Diese Belehrung gilt für Personen, die folgende Tätigkeiten ausführen müssen:
- Herstellen, Behandeln oder Inverkehr bringen vom Lebensmitteln (Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse, daraus Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis, Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse, daraus Eiprodukte, Säuglings- und Kleinkindernahrung, Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse, Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage, Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen, Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr).
- In Küchen, Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung.
Um sich für die Belehrung anzumelden, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
https://www.emsland.de/leben-freizeit/gesundheit/umgang-mit-lebensmitteln/belehrungen-fuer-personen-im-umgang-mit-lebensmitteln.html
Achtung - Kann nur über den Link gebucht werden!!!
Weiterführende Links zu "Belehrung gemäß § 43 IfSG mit Landkreis Emsland"
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "Belehrung gemäß § 43 IfSG mit Landkreis Emsland"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.
Zuletzt angesehen