Weiterbildung - Befähigte Person zum Prüfen von PSA gegen Absturz

Weiterbildung - Befähigte Person zum Prüfen von PSA gegen Absturz
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  • 2211014
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Produktinformationen "Weiterbildung - Befähigte Person zum Prüfen von PSA gegen Absturz"

Folgende Inhalte bietet die Weiterbildung - Befähigte Person zum Prüfen von PSA gegen Absturz:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Befähigte Person
  • Prüfungsdokumentation
  • Anschlageinrichtungen
  • Verbindungsmittel nach DIN EN 362, DIN EN 354, DIN EN 566
  • Sicherheitshelme nach DIN EN 397, DIN EN 358, DIN EN 5036, DIN EN 12492
  • Prüfkriterien für Anschlagpunkte nach DIN  EN 353-1, DIN EN 353-2
  • Prüfkriterien an PSA gegen Absturz nach DIN EN 361, DIN EN 358
  • Verwendungsdauer von Komponenten
  • Beispielvideos aus der Praxis
  • Marktüberwachung in Europa
  • Innovationen auf dem Markt 

Als Grundlage für die Weiterbildung zur befähigten Person zum Prüfen von PSA gegen Absturz gilt die Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von PSA gegen Absturz. 

Die Weiterbildung zur befähigten Person zum Prüfen von PSA gegen Absturz erfolgt nach den TRBS 1203 befähigte Personen. 

Für diese Weiterbildung ist nachweislich ein Berufsschulabschluss nach BBIG und Berufserfahrung im Umgang mit PSA gegen Absturz erforderlich.

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