Herzlich Willkommen bei unseren jährlichen Pflichtunterweisungen

 

  

Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

Achtung - Sollten Sie bereits unsere Arbeitsschutz-Unterweisungen abonniert haben,  profitieren Sie von unseren Preisvorteilen und können die jährlichen Pflichtunterweisungen auch über unsere Arbeitsplatzspezifische Unterweisungen durchführen.

Mit unseren Unterweisungsmodulen sind Sie in der Lage die Unterweisung Ihre Beschäftigten gesetzeskonform unabhängig von örtlichen und zeitlichen Umständen durchzuführen.

 

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Herzlich Willkommen bei unseren jährlichen Pflichtunterweisungen

 

  

Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

Achtung - Sollten Sie bereits unsere Arbeitsschutz-Unterweisungen abonniert haben,  profitieren Sie von unseren Preisvorteilen und können die jährlichen Pflichtunterweisungen auch über unsere Arbeitsplatzspezifische Unterweisungen durchführen.

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