Weiterbildung - Befähigte Person zum Prüfen von Steigleitern und Steigeisengängen

Weiterbildung - Befähigte Person zum Prüfen von Steigleitern und Steigeisengängen
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Produktinformationen "Weiterbildung - Befähigte Person zum Prüfen von Steigleitern und Steigeisengängen"

Folgende Inhalte bietet die Weiterbildung - Befähigte Person zum Prüfen von Steigleitern und Steigeisengängen:

  • Gesetzliche Grundlagen und Normen
  • Prüfungen
  • Befähigte Person
  • Anforderungen an Steigleitern/Steigeisengänge
  • Besonderheiten für Schächte
  • Steigleitern als Zugang zu maschinellen Anlagen

Als Grundlage für die Weiterbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Steigleitern und Steigeisengängen gilt die Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Steigleitern und Steigeisengängen. 

Die Weiterbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Steigeisengängen erfolgt nach der BetrSichV, den TRBS 1203 und den Richtlinien der Berufsgenossenschaft DGUV Information 208-032.

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