Infektionsschutzgesetz §43 Absatz 4 (365 Tage Lizenz) (Polnisch)

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Produktinformationen "Infektionsschutzgesetz §43 Absatz 4 (365 Tage Lizenz) (Polnisch)"

ACHTUNG - Voraussetzung für dieses Modul ist die Erstbelehrung des IfSG  § 43 Absatz 1 durch ein Gesundheitsamt. Gemäß  des vorgenanten Paragraphen ist eine 2 jährige Wiederholungsbelehrung erfoderlich. 

Folgende Inhalte laut §42 IFSG bietet die Unterweisung:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Vermehrung von Krankheitserregern
  • Leitfaden / Handlungsschema für Unternehmer
  • Wann sind Wunden infiziert?
  • Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbot
  • Ausscheider
  • Krankheitsbilder
  • Pflichten der Beschäftigten
  • Übergangsregelung
  • Geld- und Freiheitsstrafen
  • Meldepflichtige Krankheiten / Tätigkeitsverbot

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Branche: Lebensmittel
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