Infektionsschutzgesetz §43 Absatz 4 (365 Tage Lizenz)

Infektionsschutzgesetz §43 Absatz 4 (365 Tage Lizenz)
3,00 € *

zzgl. MwSt. zzgl. Versandkosten

Lieferung sofort nach Zahlungseingang

  • 2100013
„ACHTUNG - Voraussetzung für dieses Modul ist die   Erstbelehrung des IfSG  § 43... mehr
Produktinformationen "Infektionsschutzgesetz §43 Absatz 4 (365 Tage Lizenz)"

„ACHTUNG - Voraussetzung für dieses Modul ist die Erstbelehrung des IfSG  § 43 Absatz 1 durch ein Gesundheitsamt. Gemäß  des vorgenanten Paragraphen ist eine 2 jährige Wiederholungsbelehrung erfoderlich. „

Folgende Inhalte laut §42 IFSG bietet die Unterweisung:

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Vermehrung von Krankheitserregern
  • Leitfaden / Handlungsschema für Unternehmer
  • Wann sind Wunden infiziert?
  • Beschäftigungs- und Tätigkeitsverbot
  • Ausscheider
  • Krankheitsbilder
  • Pflichten der Beschäftigten
  • Übergangsregelung
  • Geld- und Freiheitsstrafen
  • Meldepflichtige Krankheiten / Tätigkeitsverbot

 Diesen Artikel gibt es in mehreren Fremdsprachen, klicken sie hier:

Branche: Lebensmittel
Weiterführende Links zu "Infektionsschutzgesetz §43 Absatz 4 (365 Tage Lizenz)"
Bewertungen lesen, schreiben und diskutieren... mehr
Kundenbewertungen für "Infektionsschutzgesetz §43 Absatz 4 (365 Tage Lizenz)"
Bewertung schreiben
Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet.

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.

Zuletzt angesehen