Befähigte Person zum Prüfen von PSA gegen Absturz

Befähigte Person zum Prüfen von PSA gegen Absturz
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Produktinformationen "Befähigte Person zum Prüfen von PSA gegen Absturz"

Folgende Inhalte biete die Schulung - Befähigte Person zum Prüfen von PSA gegen Absturz

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795
  • Verbindungsmittel nach DIN EN 362, DIN EN 354, DIN EN 566
  • Prüfkriterien für Anschlagpunkte nach DIN  EN 353-1, DIN EN 353-2
  • Marktüberwachung in Europa
  • Innovationen auf dem Markt
  • Prüfkriterien an PSA gegen Absturz nach DIN EN 361, DIN EN 358
  • Verwendungsdauer von Komponenten
  • Befähigte Person
  • Sicherheitshelme nach DIN EN 397, DIN EN 358, DIN EN 5036, DIN EN 12492
  • Prüfungsdokumentation
  • Beipielvideos aus der Praxis

Die Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von PSA gegen Absturz erfolgt nach den TRBS 1203 befähigte Personen, DGUV G 312-906 und BetrSichV. 

Für diese Ausbildung ist nachweislich ein Berufsschulabschluss nach BBIG und Berufserfahrung im Umgang mit PSA gegen Absturz erforderlich

Wichtiger Hinweis:

Für die Ausbildung zur befähigten Person ist ein praktischer Teil erforderlich. Dieser Teil wird nach Aufwand berechnet. Für Details und die Terminabsprache wenden Sie sich gerne persönlich an uns!

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