- Artikel-Nr.: 2211010
Folgende Inhalte bietet die Weiterbildung - Befähigte Person zum Prüfen von Flurförderzeugen:
- Gesetze und Vorschriften
- Befähigte Person
- Prüfkriterien nach FEM 4.004
- Prüfungsdokumentation
Als Grundlage für die Weiterbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Flurförderzeugen gilt die Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Flurförderzeugen.
Die Weiterbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Flurförderzeugen erfolgt nach der TRBS 1203 befähigte Person, den Richtlinien der Berufsgenossenschaft DGUV V1 (ehem. BGV A1) und DGUV V 68 (ehem. BGV D27) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Schulung eignet sich für Personen die eine regelmäßige Kontrolle an den Arbeitsmitteln durchführen und technische Merkmale kennen sollen.
Für diese Weiterbildung ist nachweislich ein Berufsschulabschluss nach BBIG und Berufserfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen erforderlich.