Weiterbildung - Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten

Weiterbildung - Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten
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Produktinformationen "Weiterbildung - Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten"

Folgende Inhalte bietet die Weiterbildung - Befähigte Person für Gerüste und dessen Nutzung:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Arten von Gerüsten
  • Aufgaben des Gerüsterstellers und des Gerüstbenutzers
  • Arbeitssicherheit für Gerüstbauer und -nutzer
  • Neue TRBS 2121: Diese 8 Regeln sind unverzichtbar für die Arbeitssicherheit mit Gerüstbau
  • Leichtbaugerüste
  • Befähigte Person
  • Prüfung nach der Montage
  • Prüfung vor der Benutzung
  • Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen
  • Prüfungsdokumentation

 Als Grundlage für die Weiterbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Gerüsten gilt die Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Gerüsten. 

Die Weiterbildung zur befähigten Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten erfolgt nach der TRBS 1203 / TRBS 2121-1, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Richtlinien der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Information 201-011.

Diese Schulung eignet sich für Personen, die eine regelmäßige Kontrolle der Gerüste durchführen sollen. Für diese Weiterbildung ist nachweislich ein Berufsschulabschluss nach BBIG und Berufserfahrung im Umgang mit Gerüsten erforderlich. 

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