- Artikel-Nr.: 2200011
Folgende Inhalte bietet die Schulung - Befähigte Person für Gerüste und dessen Nutzung
- Rechtliche Grundlagen
- Bedeutung, Verantwortung und Haftung der befähigten Person
- Aufgaben und Pflichten der befähigten Person
- Sicherheitsaspekte / Unfallgefahren
- Arten von Gerüsten nach Verwendungszweck und Bauart
- Aufgaben des Gerüstherstellers und -nutzer
- Kennzeichnung von Gerüsten
- Arbeitssicherheit für Gerüsthersteller und -nutzer
- Bauliche Durchführung des Arbeits- und Schutzgerüste
- Regelausführung der Gerüste nach DIN-Normen und Zulassungsbescheiden
- Gerüste mit Abweichungen von der Regelausführung
- Überprüfung der Stand- Arbeits- und Betriebssicherheit von Gerüsten
Die Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten erfolgt nach der TRBS 1203 / TRBS 2121-1, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Richtlinien der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Information 201-011.
Diese Schulung eignet sich für Personen, die eine regelmäßige Kontrolle der Gerüste durchführen sollen.
Für diese Ausbildung ist nachweislich ein Berufsschulabschluss nach BBIG und Berufserfahrung im Umgang mit Gerüsten erforderlich.
Wichtiger Hinweis:
Für die Ausbildung zur befähigten Person ist ein praktischer Teil erforderlich. Dieser Teil wird nach Aufwand berechnet. Für Details und die Terminabsprache wenden Sie sich gerne persönlich an uns!