- Artikel-Nr.: 2211012
Folgende Inhalte bietet die Weiterbildung - Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten:
- Befähigte Person
- Prüfungsdokumentation
- Leitern und Tritte
- Beschaffung von Leitern
- Funktion und Einsatz
- Stehleitern
- Mehrzweckleitern
- Mini Aufstiege
- Prüfung und Instandhaltung
- Anlegeleitern
- Weiterführende Links und Medien
Als Grundlage für die Weiterbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten gilt die Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten.
Die Weiterbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten erfolgt nach der BetrSichV, den TRBS 1203 / 2121 Teil 2 und den Richtlinien der Berufsgenossenschaft DGUV Information 208-016 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Schulung eignet sich für Personen die eine regelmäßige Kontrolle an den Arbeitsmitteln durchführen und technische Merkmale kennen sollen.
Für diese Weiterbildung ist nachweislich ein Berufsschulabschluss nach BBIG und Berufserfahrung im Umgang mit Leitern und Tritten erforderlich.