- Artikel-Nr.: 2200012
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Produktinformationen "Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten"
Folgende Inhalte bietet die Schulung - Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten
- Befähigte Person
- Leitern und Tritte
- Beschaffung von Leitern
- Funktion und Einsatz
- Anlegeleitern
- Stehleitern
- Mehrzweckleitern
- Mini Aufstiege
- Prüfung und Instandhaltung
- Prüfungsdokumentation
Die Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten erfolgt nach der BetrSichV, den TRBS 1203 / 2121 Teil 2 und den Richtlinien der Berufsgenossenschaft DGUV Information 208-016 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Schulung eignet sich für Personen die eine regelmäßige Kontrolle an den Arbeitsmitteln durchführen und technische Merkmale kennen sollen.
Für diese Ausbildung ist nachweislich ein Berufsschulabschluss nach BBIG und Berufserfahrung im Umgang mit Leitern und Tritten erforderlich.
Zusätzlich möglich:
Befähigte Person zum Prüfen von Steigleitern und Steigeisengängen
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