Befähigte Person zum Prüfen von Hubarbeitsbühnen

Befähigte Person zum Prüfen von Hubarbeitsbühnen
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Produktinformationen "Befähigte Person zum Prüfen von Hubarbeitsbühnen"

Folgende Inhalte bietet die Schulung - Befähigte Person zum Prüfen von Hubarbeitsbühnen:

  • Befähigte Person 
  • Normen und gesetzliche Grundlagen 
  • Elektrische Prüfung 
  • Mechanische Prüfung 
  • Prüfungsablauf 
  • FEM - Federation Europeenne DE La Manutention - Anleitung zum Erkennen nicht konformer fahrbarer Hubarbeitsbühnen
  • Prüfungsdokumentation

Die Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Hubarbeitsbühnen erfolgt nach den Richtlinien der TRBS 1203. 

Für diese Ausbildung ist nachweislich ein Berufsschulabschluss nach BBIG und Berufserfahrung im Umgang mit Hubarbeitsbühnen erforderlich. 

Wichtiger Hinweis:

Für die Ausbildung zur befähigten Person ist ein praktischer Teil erforderlich. Dieser Teil wird nach Aufwand berechnet. Für Details und die Terminabsprache wenden Sie sich gerne persönlich an uns!

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