Befähigte Person zum Prüfen von Flurförderzeugen

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Produktinformationen "Befähigte Person zum Prüfen von Flurförderzeugen"

Folgende Inhalte bietet die Schulung - Befähigte Person zum Prüfen von Flurförderzeugen

  • Gesetze und Vorschriften
  • Prüfkriterien nach FEM 4.004
  • Befähigte Person
  • Prüfungsdokumentation
  • theoretische Prüfung

 

Die Ausbildung zur befähigten Person zum Prüfen von Flurförderzeugen erfolgt nach der TRBS 1203 befähigte Person, den Richtlinien der Berufsgenossenschaft DGUV V1, BetrSichV und DGUV V 68 und wird von anerkannten Dozenten durchgeführt. Die Schulung eignet sich für Personen die eine regelmäßige Kontrolle an den Arbeitsmitteln durchführen und technische Merkmale kennen sollen. 

Für diese Ausbildung ist nachweislich ein Berufsschulabschluss nach BBIG und Berufserfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen erforderlich. 

 

Wichtiger Hinweis:

Für die Ausbildung zur befähigten Person ist ein praktischer Teil erforderlich. Dieser Teil wird nach Aufwand berechnet. Für Details und die Terminabsprache wenden Sie sich gerne persönlich an uns!

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